Was ist eigentlich ein Hausanschluss?
Um Ihr Bauvorhaben mit Erdgas und Trinkwasser zu versorgen, ist eine Verbindung zwischen dem Leitungsnetz der GWG NETZ und Ihrer privaten Hausinstallation zu schaffen. Diese Verbindung wird als Hausanschluss bezeichnet.
Der Hausanschluss wird im Kellergeschoss Ihres Gebäudes in einem möglichst zur Straße hin gelegenen Raum installiert (siehe dazu Installationsbeispiel, "Gebäude mit Keller"). Sollte Ihr Gebäude keinen Keller aufweisen, muss der Hausanschluss im Erdgeschoss in einem dafür vorgesehenen Raum (siehe dazu Installationsbeispiele,"nichtunterkellerte Gebäude") eingeplant werden. Grundsätzlich erfolgt der Hausanschluss immer auf dem direkten und kürzesten Weg zum anzuschließenden Gebäude.
Für Mehrfamilienhäuser mit mehr als 3 Wohneinheiten sowie Geschäfts- und Bürogebäude ist ein Hausanschlussraum nach DIN 18012 vorgeschrieben. Der Hausanschlussraum muss über allgemein zugängliche Räume, z.B. Treppenhaus, Kellerflur oder direkt über eine Außentür erreichbar sein. Er darf nicht als Zugang für andere Räume dienen.
In Sonderfällen sind auch Installationsschränke bzw. Installationsschächte vor dem Gebäude möglich.
Die Übergabestellen zwischen Hausanschluss und Hausinstallation im Gebäude, bzw. Schrank oder Schacht werden wie folgt definiert:
Erdgas:
Hauptabsperrarmatur. Die Installation des Regleranschlußstückes erfolgt durch GWG NETZ.
Die Zähleinrichtung und das Regelgerät gehören zum Hausanschluss, (Ausnahme anderer Messstellenbetreiber)
Trinkwasser:
Hauptabsperrarmatur vor dem Wasserzählerbügel. Die Installation durch GWG NETZ erfolgt jedoch inkl. Wasserzählerplatte.
Die Wasserzählereinrichtung gehört zum Hausanschluss. Beachten Sie, dass nach unserer Wasserzählerplatte ein Rückflussverhinderer installiert wird. Wir empfehlen, auch bei Innenistallationen mit Kunststoffrohren, einen Filter einzusetzen.
Die Montage der Inneninstallation hinter den genannten Übergabestellen erfolgt durch ein von Ihnen beauftragtes Vertragsinstallationsunternehmen.
Die Größe des Hausanschlusses wird von GWG NETZ auf Grundlage der von Ihnen beantragten Leistung festgelegt. Die Leistungsberechnung erfolgt in der Regel durch Ihr Vertragsinstallationsunternehmen.
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