„Machen Sie uns einen Antrag“
Damit wir Sie mit Erdgas und Wasser versorgen können, möchten wir Ihnen kurz einige Hinweise für die Auftragsabwicklung geben.
- Füllen sie gemeinsam mit Ihrem Architekten bzw. Installateur den Anschlussantrag aus und senden Sie uns diesen frühzeitig mit einem amtlichen Lageplan sowie den Kellergrundriss oder bei nichtunterkellerten Gebäuden den Erdgeschossgrundriss Ihres Gebäudes zu. Gemeinsam mit Ihnen oder Ihrem Architekten legen wir die Hauseinführung für die Versorgungsanschlüsse fest. Bei Fragen zum Antrag oder zur Ausführung rufen Sie unser Hausanschluss-Team einfach an. Tel. 02181 6505-8042
- Auf Grundlage Ihrer Angaben erhalten Sie von uns einen Kostenvoranschlag für Ihre Hausanschlüsse. Dieser setzt sich aus dem Rohrnetzkostenbeitrag (BKZ, nur Wasser) und den Hausanschlusskosten zusammen. Diesem Kostenvoranschlag liegt eine Auftragsbestätigung bei. Bitte senden Sie diese unterschrieben an uns zurück.
Nur Erdgasanschluss:
Hier ist nach § 2 Abs. 2 Niederdruckanschlussverordnung (NDAV) ein gesonderter Netzanschlussvertrag notwendig; dieser liegt incl. NDAV dem Angebot bei und ist von Ihnen unterschrieben an uns zurück zusenden.
Die Abrechnung der Hausanschlusskosten erfolgt nach Ausführung auf Grundlage der tatsächlich verlegten Leitungslänge und den jeweils aktuellen Preisen. - Nach Eingang Ihrer Auftragsbestätigung werden wir uns wieder mit Ihnen in Verbindung setzen und den Ausführungstermin festlegen.
- Zum Zeitpunkt der Erstellung Ihres Hausanschlusses muss die geplante Trasse auf Ihrem Grundstück freigelegt sein. Sollte der Rohrgraben oder der Mauerdurchbruch von Ihnen in Eigenleistung erbracht werden, müssen diese Arbeiten zum Ausführungstermin fertiggestellt sein.
- Nach Fertigstellung der Hausanschlüsse erhalten Sie von uns eine Rechnung über die Hausanschlusskosten auf Grundlage der tatsächlichen verlegten Leitungslänge sowie über den Rohrnetzkostenbeitrag.
